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aktuell 05/2017
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gang mit Energie wird belohnt
Fördersätze mit der Unternehmensgröße. Für mittlere und
kleine Unternehmen wurde zudem eine neue Maßnahme
eingeführt, die sogenannten Energieaudits, anhand derer
die energetischen Flüsse eines Unternehmens analysiert und
Optimierungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können.
Maßnahmen zur Energieeffizienz
Mit der Förderung von Energieaudits im Ausmaß von
60 Prozent für kleine und 50 Prozent für große Unternehmen
wird diesen ein wichtiges Instrument in die Hand gegeben,
um die großen Energieverbräuche in Betrieben aufzudecken
und Maßnahmen zur Energieeffizienz umzusetzen.
Neu im Förderkatalog aufgenommen wurde die energetische
Optimierung öffentlicher Beleuchtungsanlagen.
Durch einen Fördersatz von 50 Prozent auf die zulässigen
Kosten wurde besonders für Gemeinden ein Anreiz
geschaffen, die ineffizienten Leuchten durch energiesparende
zu ersetzen. Damit können sie Strom sparen und
gleichzeitig die Lichtverschmutzung reduzieren. Anhand
der eingereichten Gesuche ist zu erkennen, dass viele
Gemeinden aktiv geworden sind und sich um ihre alten
Energie- ineffizienten und lichtverschmutzenden Beleuchtungsanlagen
kümmern.
„Für private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden gibt
es also verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer
Energieeffizienz, die sich meistens auch in finanzieller Hinsicht
rechnen“, so Landesrat Theiner. Es kann zum Beispiel durch
die effiziente und saubere Einstellung des Heizsystems durch
den hydraulischen Abgleich der Heizung sichergestellt werden,
dass teure Heizenergie nicht verloren geht und die Wärme
optimal im Haus verteilt wird. „Das ist eine Maßnahme, die
einen geringen Aufwand erfordert, die aber gerade bei Mehrfamilienhäusern
und größeren Gebäuden große Wirkung zeigt.“
Doch abgesehen von den Kosten, die man sich sparen kann:
Der nachhaltige Umgang mit Energie senkt die Treibhausgasemissionen,
und das kommt letztlich allen zugute.
Energetisch sanieren mit Konzept
Ein energieeffizienter Gebäudebestand ist einer der
Schlüssel zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Die
KlimaHaus Agentr zeigt, wie es geht.
Unsere Häuser verschlingen mehr als ein Drittel unseres
Gesamtenergiebedarfs und sind damit auch hauptverantwortlich
für einen Großteil der Treibhausgasemissionen.
Beim Neubau stellt dies heute keine größere Herausforderung
mehr dar, in Südtirol waren bereits vor der Anhebung
des Mindeststandards zwei von drei Neubauten ein Klima-
Haus A, welches heute schlicht den Stand der Technik
darstellt. Aber auch bei Bestandsgebäuden stehen irgendwann
Instandsetzungsarbeiten an, Umbauarbeiten sollen das
Gebäude aufwerten und den veränderten Nutzungs- und
Komfortanforderungen Rechnung tragen.
Wärmeverluste reduzieren
Dies ist der ideale Zeitpunkt, um den Energiebedarf zu senken
und fossile durch erneuerbare Energien zu ersetzen. In
diesem Fall entfallen im Schnitt ein Drittel der Gesamtkosten
auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz,
der Rest betrifft „Ohnehin-Kosten“, also sowieso anfallenden
Ausgaben für Gerüst, Baukran, die Behebung von
Bauschäden oder die Erneuerung von Putz und Anstrich.
Von der Priorität her sind zuerst die Wärmeverluste zu reduzieren.
Es gilt, Wärmebrücken zu lösen, schlecht isolierende
Fenster und Türen zu ersetzen sowie Außenwände, Kellerdecken
und Dach zu dämmen. Bei der Wahl des Dämmstoffes
ist auf die Eignung für den Einsatzbereich zu achten: Außen-
oder Innendämmung von Wänden, Dach und Kellerdecke
und von Bauteilen gegen Erdreich, im Spritzwasserbereich.
Die Verwendung von Wärmedämmverbundsystemen und
eine fachmännische Ausbringung der aufeinander abgestimmten
Komponenten stellen die Funktionstüchtigkeit
und Dauerhaftigkeit der Dämmung nachhaltig sicher.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder der Sanierung einer
Wohnung kann eine Innendämmung eine sinnvolle Alternative
darstellen. Hier ist zu beachten, dass hohe Dämmstärken
zwar den Wohnkomfort durch höhere Temperaturen
an den Innenflächen steigern, aber gleichzeitig zu einer
Absenkung des Temperaturniveaus im dahinter liegenden
Wandaufbau führen. Der Eintrag von Raumfeuchte über
Undichtheiten muss verhindert werden, um Feuchte- und
Schimmelbildung zu vermeiden und der Schädigung der
Bausubstanz vorzubeugen.